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Karamel Eiertraum
Karamel Eiertraum

Eichenbühler

Karamel Eiertraum

Normaler Preis €6,90
Stückpreis €19,71 pro l
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Eierlikör

❤︎  Hausgemacht

❤︎  aus legefrischen Eiern hergestellt

❤︎  nach altem Familienrezept

❤︎  frisch vom Bauernhof

Hausgemachter Eierlikör aus Eiern von glücklichen Hühnern mit Karamell verfeinert. Genieße den cremigen Eierlikör der Familie Schubert. Er wird seit Jahrzehnten nach dem geheimen Familienrezept und einer extra Portion Liebe hergestellt.

Bitte vor dem Genuss kräftig schütteln!

15,3% vol.

Was ist drin

Eier 

Sahne

mit Farbstoff Zuckerkulör

Beta Karotin

 

Allergene: Eier und Milcherzeugnisse

Haltbarkeit & Lagerung

mehrere Monate

kühl und dunkel lagern

Nach dem Öffnen kühl aufbewahren und bald verbrauchen.

Information

Lebensmittelbezeichnung:

Eichenbühler Karamel Eiertraum

Verantwortliches Unternehmen:

Familie Schubert

Eichenbühl 2

96369 Weißenbrunn

Wer hat´s gemacht

Eichenbühler 

In idyllischer Lage, am Rande des schönen Frankenwaldes, befindet sich der Bauernhof der Familie Schubert. Seit 1658 befindet sich der Hof in Familienbesitz. Bei der Bewirtschaftung ihres Betriebs achten sie auf Natur, Umwelt und besonders auf das Wohlbefinden ihrer Tiere. Ihre Eier werden von den Hennen in saubere Nester gelegt. Diese sind so angelegt, dass keine Eier verschmutzen. Das Futter für die Hühner lassen sie auf ihrem Hof aus eigenem Getreide herstellen, um eine besonders hohe Qualität sicherzustellen. Ihre Hühner können sogar in einem angebauten "Wintergarten" bei frischer Luft scharren, Staubbaden und sich wohlfühlen. Ihr Obst für die Fruchtaufstriche, Sirups und Obstbränden stammen aus eigenem Anbau. Auf naturbelassenen Streuobstwiesen sammeln sie Beeren und Früchte von Bäumen und Sträuchern. In ihrem Hofladen verkaufen sie zahlreiche selbst hergestellte Produkte. Dabei achten sie auf höchste Qualität, ausschliesslich regionale Zutaten, überwiegend aus eigenem Anbau.

Noch wichtig

Hinweis nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchgG)

Wir weisen ausdrücklich auf § 9 des Jugendschutzgesetzes hin. Hiernach dürfen: 1.Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden und 2.andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden. Unser Eierlikör ist ein alkoholisches Getränk, das an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden darf. Sofern Du unter 18 Jahre alt bist, darfst Du den Likör nicht bestellen. Bei Bestellung erklärst Du dich mit dieser Regelung einverstanden und versicherst, das Mindestalter von 18 Jahren überschritten zu haben.